Kleines Lexikon des Mittelalters: Von Adel bis Zunft

by Wilhelm Volkert | Reference | This book has not been rated.
ISBN: 3406420818 Global Overview for this book
Registered by wingGhaneschawing of Gmunden, Oberösterreich Austria on 5/31/2014
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Journal Entry 1 by wingGhaneschawing from Gmunden, Oberösterreich Austria on Saturday, May 31, 2014

Amazon Rezension dazu

Dieses Lexikon ist mehr als nur ein Nachschlagewerk für Laien, wie es im Klappentext steht. Das Taschenbuch leistet Geschichtsstudenten gute Dienste. Wer mittelalterliche Geschichte studiert, der kommt um Begriffe wie "Munt", "Urbar", "Anleit" oder "Pründe" nicht herum. Professor Wilhelm Volkert hat ein unentbehrliches Werkzeug für angehende Historiker und Geschichtsinteressierte verfaßt.

Die Fehde dürfte hinlänglich bekannt sein. Im Frühmittelalter galt sie für das Recht einer Familie, sich für eine Gewalttat rächen zu dürfen. Da es noch keine Rechtsgarantie gab, war diese Methode ein allgemeingültiges Mittel, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Mit der Landfriedensbewegung im frühen 12. Jahrhundert wurde die Fehde allerdings auf die ritterliche Gesellschaft beschränkt. Den Königen war die Fehde ein Dorn im Auge und so versuchten sie, sie zu verbieten. Dieses Bestreben blieb bis zum Reichsgesetz über den Ewigen Landfrieden 1495 erfolglos. Danach wurde die Fehde verboten.

Eigenartigerweise hat Wilhelm Volkert die Stellung der Frau definiert, die des Mannes jedoch nicht. Vielleicht weil Männer im Mittelalter so oder so eine dominierende Stellung innehatten. Über die soziale Rolle der Frau im Mittelalter ist wenig bekannt, dafür aber über ihre rechtliche Position. Die Frau war ihrem Manne zu Gehorsam und Unterordnung verpflichtet. Einzig die Witwe wurde bevorzugt. Sie konnte nach dem Tod ihres Mannes über Mitgift, Morgengabe und Wittum sowie über das vom Ehemann ererbte Vermögen bestimmen. Und sie stand unter dem speziellen Friedensschutz des Königs.

Mit dem Mittelalter werden auch die Hexenverfolgung und Folter verbunden. Die Folter war tatsächlich ein probates Mittel, um ein Geständnis eines Angeklagten zu erzwingen. Da einzig und allein Zeugenaussagen als Beweis galten, wurde die Folter seit dem 13. Jahrhundert zur gerichtlichen Beweiserhebung eingesetzt. Der Angeklagte war der Willkür des Gerichtes und der Folterknechte hilflos ausgeliefert. Die Methoden wurden im Zuge von Verfahren gegen Ketzerei im 15. Jahrhundert verschärft.

Ein spannendes Lexikon über ein düsteres Kapitel der Geschichte. -- Corinna S. Heyn

Journal Entry 2 by wingGhaneschawing at Kimratshofen - Bachtal in Altusried, Bayern Germany on Sunday, June 1, 2014

Released 9 yrs ago (6/1/2014 UTC) at Kimratshofen - Bachtal in Altusried, Bayern Germany

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Journal Entry 3 by wingAnonymousFinderwing at -- Irgendwo in Bayern, Bayern Germany on Friday, June 13, 2014
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